Die Berliner WASG hatte sich für einen eigenständigen Wahlantritt entschieden.
Wahl 2006
Zeitung: Berliner WASG kann zur Wahl antreten
Die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) kann laut einem Medienbericht voraussichtlich an der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 17. September teilnehmen.
Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás empfehle in einem Rechtsgutachten, die Kandidatur des Landesverbandes - gegen den Willen der Bundes-WASG - zuzulassen, berichtet der "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe). Demnach könne die Beteiligungsanzeige für die Wahl nur von der Körperschaft zurückgezogen werden, die sie eingereicht habe - also von der Berliner WASG. Der Landeswahlausschuss, der am Donnerstag tage, werde dieser Empfehlung dem Vernehmen nach mehrheitlich zustimmen.
Die Amtsenthebung der Berliner WASG-Führung und Erklärungen von Beauftragten des Bundesvorstandes reichten nicht aus, um die Anmeldung zur Wahl zurückzuziehen. Eine solche Entscheidung bedürfe der Legitimation durch die Mitglieder der Berliner WASG. "Nur wenn der Landesverband aufgelöst worden wäre, hätte ich nichts mehr zu entscheiden", sagte Schmidt von Puskás dem Blatt.
Seine Empfehlung orientiere sich am Landeswahlrecht. Da kämen Bundesvorstände "nicht vor". Das Parteiengesetz sage nichts zum Umgang mit Wahlanmeldungen.
Im Streit um die Absetzung des Berliner WASG-Landesvorstandes verhandelt das Landgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des WASG-Bundesvorstands. Dieser hatte den Berliner Vorstand seines Amtes enthoben, weil der Verband bei der Wahl am 17. September in Konkurrenz zur Linkspartei.PDS antreten will.
rbb aktuell:
Wahl 2006
Zeitung: Berliner WASG kann zur Wahl antreten
Die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) kann laut einem Medienbericht voraussichtlich an der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 17. September teilnehmen.
Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás empfehle in einem Rechtsgutachten, die Kandidatur des Landesverbandes - gegen den Willen der Bundes-WASG - zuzulassen, berichtet der "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe). Demnach könne die Beteiligungsanzeige für die Wahl nur von der Körperschaft zurückgezogen werden, die sie eingereicht habe - also von der Berliner WASG. Der Landeswahlausschuss, der am Donnerstag tage, werde dieser Empfehlung dem Vernehmen nach mehrheitlich zustimmen.
Die Amtsenthebung der Berliner WASG-Führung und Erklärungen von Beauftragten des Bundesvorstandes reichten nicht aus, um die Anmeldung zur Wahl zurückzuziehen. Eine solche Entscheidung bedürfe der Legitimation durch die Mitglieder der Berliner WASG. "Nur wenn der Landesverband aufgelöst worden wäre, hätte ich nichts mehr zu entscheiden", sagte Schmidt von Puskás dem Blatt.
Seine Empfehlung orientiere sich am Landeswahlrecht. Da kämen Bundesvorstände "nicht vor". Das Parteiengesetz sage nichts zum Umgang mit Wahlanmeldungen.
Im Streit um die Absetzung des Berliner WASG-Landesvorstandes verhandelt das Landgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des WASG-Bundesvorstands. Dieser hatte den Berliner Vorstand seines Amtes enthoben, weil der Verband bei der Wahl am 17. September in Konkurrenz zur Linkspartei.PDS antreten will.
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